AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen von Phil’s Concert & Showtechnique GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsgegenstand

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Phil's Concert & Showtechnique GmbH und dem Kunden. Abweichende Abmachungen sind nur gültig, wenn sie durch Phil's Concert & Showtechnique GmbH schriftlich bestätigt worden sind.
Gebrauch des Mietmaterials / Sorgfaltspflicht
Die gemieteten Geräte dürfen nur für ihren vorgesehenen Gebrauch verwendet werden. Die gemieteten Geräte müssen in geschlossenen Fahrzeugen transportiert werden.

Die Firmenlogos und Schriftzüge an den Materialien dürfen durch den Kunden oder Dritte weder entfernt, abgedeckt noch überklebt werden. Der Kunde hat alle gemieteten Geräte in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen und alle Weisungen zu befolgen. Er hat die Geräte während der Mietdauer sorgfältig zu verwahren. Jede Art von Modifikation am Mietmaterial durch den Kunden ist untersagt.

Haftung bei Schäden

Der Kunde haftet für Schäden, die während der Mietdauer entstehen, wie beispielsweise Beschädigungen durch Transport, Witterung, Nichteinhalten der Netznormen, unsachgemässe Bedienung, Diebstahl oder Verschmutzung, oder übermässige Nutzung. Die Haftung gilt sowohl für selbst- als auch für durch Dritte verschuldete Schäden, ebenfalls für Schäden, entstanden durch höhere Gewalt. Die Kosten zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes werden dem Kunden belastet.

Versicherung

Phil's Concert & Showtechnique GmbH erhebt 5% der Brutto- Gerätemietsumme als Beitrag an die Versicherungskosten. Die Versicherungsdeckung richtet sich nach den allg. Bedingungen in den entsprechenden Versicherungsverträgen von Phil's Concert & Showtechnique GmbH. Die Höhe des vom Kunden zu übernehmenden Selbstbehaltes wird in der Offerte / Auftragsbestätigung festgelegt.

Für alle nicht gedeckten Schäden haftet der Kunde. Der Regress auf eine allenfalls haftbare Drittperson ist Sache des Kunden. Zum Vornherein von der Versicherung ausgeschlossen sind Schäden, die durch unsachgemässe Bedienung oder mutwilliger Zerstörung entstehen.

Preise und Zahlungskonditionen

Mietpreise und Konditionen werden in Offerte / Auftragsbestätigung festgelegt. Ist nichts anderes vereinbart, ist bei Auftragserteilung eine Anzahlung von 40% zu leisten. Die Leistung der Anzahlung gilt als Auftragsbestätigung / Offertannahme. Nach Vertragsabschluss bestelltes Material wird zusätzlich verrechnet, ebenso der Verbrauch von Kleinmaterial wie Nebelfluid, Batterien etc.

Der Mietpreis ist bei Rückgabe des Mietmaterials resp. am Veranstaltungsende in bar zu bezahlen. Andere Zahlungsmodalitäten sind in Offerte / Auftragsbestätigung festzuhalten. Im Falle der Nichteinhaltung der Zahlungsfristen behält sich Phil's Concert & Showtechnique GmbH vor, einen Verzugszins von 5% ab Fälligkeit zu erheben.

Abholmiete

Phil's Concert & Showtechnique GmbH behält sich vor, nebst der Mietgebühr ein Depot in angemessener Höhe zum Wert des Mietmaterials zu erheben. Dieses Depot wird bei Rückgabe des Mietmaterials zurückbezahlt. Allfällige Defekte und / oder eine Umtriebsentschädigung bei verspäteter Rückgabe werden vom Depot abgezogen. Die Höhe der Haftung des Kunden hängt nicht von der Depotzahlung ab.

Rücktritt / Annullierung

Annulliert der Kunde einen bestätigten Auftrag, haftet er für bereits entstandene Kosten, ebenso für Mietausfälle, die durch die Materialreservation (Umtriebe und entgangene Miete) entstanden sind. Als Pauschalentschädigung ist ein Betrag von x % der Auftragssumme geschuldet, vorbehalten bleibt der effektiv nachgewiesene höhere Schaden.

Rückgabe des Mietmaterials

Die schriftlich vereinbarte Mietzeit ist einzuhalten. Wird das Material zu spät retourniert, so wird für die Dauer der verspäteten Rückgabe der reguläre Mietpreis gemäss Liste ohne Rabatte etc. verrechnet, ohne dass das Mietverhältnis dadurch verlängert wird.

Retourniertes Material wird von Phil's Concert & Showtechnique GmbH innert 3 Tagen getestet. Bei allfälligen verdeckten Schäden, welche erst nach dieser Frist entdeckt werden, behält sich Phil's Concert & Showtechnique GmbH das Recht vor, jederzeit Regress zu nehmen. Allfällige Reparaturkosten werden in Rechnung gestellt. Nicht retourniertes oder beschädigtes Mietmaterial wird dem Kunden zum Wiederbeschaffungs-/ Wiederherstellungspreis in Rechnung gestellt.

Untervermietung / Abtretung

Dem Kunden ist es untersagt, die Mietgeräte unterzuvermieten. Das Vertragsverhältnis darf nur mit schriftlich bestätigtem Einverständnis von Phil's Concert & Showtechnique GmbH an Dritte abgetreten werden.

Durch den Kunden zu erbringende Leistungen

Es gelten die Vereinbarungen gemäss Offerte / Auftragsbestätigung. Falls diese fehlen oder unvollständig sind, gelten die nachstehenden Punkte. Der Kunde erbringt gegenüber Phil's Concert & Showtechnique GmbH folgende Leistungen:

Bewachung der Geräte ab Lagerausgang bis und mit Lagereingang.

Der Kunde übernimmt ab Ankunft am Einsatzort bis zur Abfahrt der Techniker von Phil's
Concert & Showtechnique GmbH deren Auslagen für Verpflegung und alkoholfreie Getränke.
Zufahrts- und Parkbewilligungen
Transportkosten mit Bergbahnen, Pistenfahrzeugen, Helikopter etc.
Die kalkulierten Arbeits-, Transport und Materialkosten beruhen auf Annahmen.
Verrechnet werden die effektiven Aufwände. Über Personal-, Fahrzeug- und Materialeinsatz entscheidet allein Phil's Concert & Showtechnique GmbH.

Lizenzen

Die zu einem Mietgerät mitgelieferte Software darf nur zu dessen Betrieb benutzt werden. Jedes Kopieren oder Veräussern der Software ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung des Kunden oder eines Dritten hält der Kunde Phil's Concert & Showtechnique GmbH von allen Schadensersatzansprüchen der Lizenzinhaber frei, indem der Kunde den Anspruch selbst befriedigt oder auf eigene Kosten und Gefahr abwehrt.

Bewilligungen / Verordnungen

Bewilligungen, Konzessionen, SUISA-Gebühren und jede andere Art von Aufführungslizenzen besorgt der Kunde auf eigene Kosten. Er hat alle damit verbundenen Auflagen zu tragen und zu erfüllen. Phil's Concert & Showtechnique GmbH haftet nicht für Kosten die durch Nichteinhaltung der Schall- und Laserverordnung entstehen. Wird das Mietmaterial konfisziert oder mit Pfand belegt, ist der Kunde dafür vollumfänglich schadenersatzpflichtig.

Eigentum

Sämtliches Material samt Zubehör und Kleinmaterial ist Eigentum von Phil's Concert & Showtechnique GmbH. Als Verbrauchsmaterial gilt nur, was ausdrücklich als solches bezeichnet wird. Der Kunde darf weder durch Verkauf, noch Abtretung, noch in anderer Weise über die im Eigentum von Phil's Concert & Showtechnique GmbH stehenden Materialien verfügen.

Sicherungsübereignung, Verpfändung oder sonstige Belastungen des Mietmaterials sind gegenüber Phil's Concert & Showtechnique GmbH unwirksam. Die Kosten von Interventionsmassnahmen zum Schutze des Eigentums von Phil's Concert & Showtechnique GmbH werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Bei Installationen und Kauf bleibt das Material solange im Eigentum von Phil's Concert & Showtechnique GmbH bis der Kunde den gesamten Rechnungsbetrag beglichen hat. Bei Nicht- oder Teilbegleichung des Rechnungsbetrages, behält sich Phil's Concert & Showtechnique GmbH vor, das gesamte Material zurückzuholen. Die dadurch entstehenden Kosten müssen vom Kunden übernommen werden. Allenfalls bereits getätigte An- oder Ratenzahlungen werden mit den entsprechenden Kosten verrechnet und ein allfälliger Überschuss zurückerstattet.

Anwendbares Recht

Sämtliche Geschäftsbeziehungen unterstehen dem Schweizerischen Recht.

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Chur.